Telemedizinische Diagnostik und Behandlung

„Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den ‚Goldstandard‘ ärztlichen Handelns dar.“

Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer

Nicht alle Erkrankungen und Umstände sind für eine ausschließliche ärztliche telemedizinische Diagnostik und Behandlung geeignet. Patienten, die sich während der telemedizinischen Betreuung nicht gut aufgehoben fühlen, ihre Beschwerden aufgrund des komplexen Krankheitsbildes oder anderer Besonderheiten nicht umfassend dem betreuenden Arzt vermitteln können, sollen ohne zu zögern ihm dies mitteilen und die telemedizinische Behandlung beenden. Auch die Ärzte der TelePraxen werden Ihnen dies umgehend mitteilen, sofern diese zur Auffassung gelangen, dass Sie nicht mit der erforderlichen ärztlichen Sorgfalt optimal diagnostiziert und behandelt werden können.

Alle Ärzte der TelePraxen unterstützen ausdrücklich dieses Vorgehen und fühlen sich ausdrücklich an § 7 Abs. 4 Satz 3 MBO-Ä gebunden:  „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“