Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) kann auf Grund der aktuellen gesetzlichen Regelung nur als Privatattest ausgestellt werden.

Die TelePraxen-Ärzte dürfen nach fachkundiger Befragung Privatatteste nur ausstellen, sofern die geschilderten Symptome als glaubhaft und wahr eingeschätzt werden. Es gelten dabei folgende Richtlinien:

  • Es werden ausschließlich Privatatteste ausgestellt.
  • Es wird keine Teilarbeitsunfähigkeit attestiert, sondern nur 100% Arbeitsunfähigkeit.
  • Die maximale Dauer beträgt 5 Kalendertage.