Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) kann auf Grund der aktuellen gesetzlichen Regelung nur als Privatattest ausgestellt werden.
Die TelePraxen-Ärzte dürfen nach fachkundiger Befragung Privatatteste nur ausstellen, sofern die geschilderten Symptome als glaubhaft und wahr eingeschätzt werden. Es gelten dabei folgende Richtlinien:
- Es werden ausschließlich Privatatteste ausgestellt.
- Es wird keine Teilarbeitsunfähigkeit attestiert, sondern nur 100% Arbeitsunfähigkeit.
- Die maximale Dauer beträgt 5 Kalendertage.