Bezahlung durch private Kassen und Beihilfe

Was kosten die Fernuntersuchungen und wer bezahlt diese?

Die Auswertung der Fernuntersuchungen sind ärztliche Leistungen werden von Ihrer Privatversicherung bzw. Beihilfe übernommen. Eine detaillierte Kostenaufstellung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) finden Sie unten. Gesetzlich versicherte Patienten können die ärztliche Auswertung als Selbstzahler buchen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die hier als privatärztliche Leistung angebotenen Auswertungen nicht. Selbstzahler bezahlen den gleichen Preis wie privat versicherte Patienten.
Für die Ferndiagnostik von Herzrhythmusstörungen fällt eine Gerätemiete von 1,00 € / Tag (zzgl. 16 % MwSt.) an. Bitte klären Sie mit Ihrer Privatversicherung bzw. Beihilfe ab, ob die Kosten übernommen werden.