Fragen2022-11-21T16:19:09+01:00

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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Arztgespräch

Kann ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) erhalten?2020-05-07T15:20:06+02:00

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) kann auf Grund der aktuellen gesetzlichen Regelung nur als Privatattest ausgestellt werden.

Die TelePraxen-Ärzte dürfen nach fachkundiger Befragung Privatatteste nur ausstellen, sofern die geschilderten Symptome als glaubhaft und wahr eingeschätzt werden. Es gelten dabei folgende Richtlinien:

  • Es werden ausschließlich Privatatteste ausgestellt.
  • Es wird keine Teilarbeitsunfähigkeit attestiert, sondern nur 100% Arbeitsunfähigkeit.
  • Die maximale Dauer beträgt 5 Kalendertage.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?2020-05-07T15:21:08+02:00

Wir rechnen unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Sie erhalten nach dem Gespräch eine Arztrechnung nach GOÄ und können diese bei Ihrer Privatversicherung einreichen. Selbstzahler bezahlen den gleichen Preis.
Die Kosten einer Beratung/Konsultation hängen vom Beratungstyp ab, den Sie gewählt haben. Diese sind wie folgt:

TerminartPreis
Erstgespräch130,00 €
Folgegespräch16,00 €
Erstgespräch und Rezept (Privatrezept)231,00 €
Folgegespräch und Rezept (Privatrezept)17,00 €
Erstgespräch und AU3 (Privatattest)36,00 €
Folgegespräch und AU3 (Privatattest)21,00 €

1 Erstgespräch Säuglinge, Kinder 44,00 €, Folgegespräch 16,00 €
2 Erstgespräch und Erstrezept Säuglinge, Kinder (Privatrezept) 45,00 €, Folgegespräch und Folgerezept (Privatrezept) 17,00 €
3 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Für Termine außerhalb der Praxisöffnungszeiten können Zusatzkosten entstehen. Diese Gebühren sind moderat und ebenfalls in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Die Kosten werden individuell während der Buchungsanfrage berechnet und Ihnen vor der Buchungsabschluss mitgeteilt.

 

Was für eine Beratung brauche ich?2020-05-07T15:20:19+02:00

Möchten Sie sich nur kurz mit Ihrem ausgewählten Facharzt unterhalten oder benötigen Sie ein Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Suchen Sie erstmals bei unseren Fachärzten Rat oder sind Sie schon ein bekannter Patient? Anhand unserer aufgelisteten Terminarten können Sie die passende Auswahl treffen. Hinweis: Nicht alle Ärzte bieten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, da nicht alle Fachgebiete hierfür geeignet sind. Bitte beachten Sie auch, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Privatattest ausgestellt wird.

Wie bereite ich mich auf das Gespräch vor?2020-05-07T15:20:30+02:00

Um sich besser auf das bevorstehende Gespräch vorzubereiten, können Sie sich vorab die folgenden Fragen stellen:
Was genau ist mein Problem? Welche Fragen möchte ich stellen? Benötige ich ein Rezept oder andere Bescheinigungen?

Wie läuft die telefonische Konsultation / Beratung ab?2020-05-07T15:20:41+02:00

Sie werden von Ihrem Facharzt angerufen. Halten Sie sich innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters von 20 Minuten bereit.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ab Terminbeginn die nächsten 20 Minuten auch tatsächlich telefonisch erreichbar sind. Der Arzt wird Sie innerhalb dieses Zeitfensters anrufen.

Der Arzt wird Sie zu Ihrem medizinischen Problem befragen und, falls vorhanden, die mit der Buchung eingereichten Unterlagen besprechen.

Falls möglich wird er eine Therapieempfehlung (ggf. mit Privatrezept) aussprechen. Wenn Sie einverstanden sind, so wird dieses Rezept Ihnen zugesandt.

Wie storniere ich meine Termin-Buchung?2020-05-07T15:14:31+02:00

Ich sende die Bestätigungsemail mit dem Vermerk „storniert“ an stornierung@telepraxen.de.

Eine Terminabsage ist kostenfrei, wenn diese spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Allgemeine Sonn- und Feiertage verlängern die Frist entsprechend. Bei nicht rechtzeitig abgesagtem Termin fällt eine Ausfallsgebühr i.H.v. i.H.v. 25,00 € an.

Wenn ich zum gebuchten Termin auch beim dritten Anruf nach Terminbeginn nicht erreichbar bin, so habe ich den Termin nicht wahrgenommen und schulde wird die Ausfallsgebühr.

Die Honorarausfallsgebühr wird erlassen bei ärztlicher Krankschreibung, Vorlegen eines Behördenzeugnisses oder Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen

Checkliste Arztgespräch

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