Die Kosten für medizinische Tests werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Privatleistung abgerechnet. Hierbei werden jeweils für jeden Test die unterschiedlichen Leistungspositionen einzeln aufgeschlüsselt.
Die Kosten für medizinische Tests werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Privatleistung abgerechnet. Hierbei werden jeweils für jeden Test die unterschiedlichen Leistungspositionen einzeln aufgeschlüsselt.